Betrüger härter treffen
von Otto A. Strecker und Marina Bauer, AFC Consulting Group
Die Skandale um Pferdefleisch, Bio-Eier und Olivenöl der letzten Jahre verdeutlichen den Handlungsbedarf zur Vermeidung von Lebensmittelfälschungen, ebenso die zu Beginn des Jahres durch Razzien von Interpol/Europol in mehreren Ländern entdeckten gefälschten Lebensmittel und gepanschten Getränke.
Mit einer neuen EU-Kontrollverordnung soll ein einheitlicher Rahmen für amtliche Kontrollen entlang der gesamten Lebensmittelkette geschaffen werden soll. Eine zentrale Neuerung: härtere Strafen für Betrüger.
Untätig war man zwischenzeitlich nicht: Die EU-Kommission hat das „Food Fraud Network“ ins Leben gerufen, um die grenzüberschreitende Bekämpfung von Lebensmittelbetrug zu koordinieren. Am Bundesinstitut für Risikobewertung wird an der Entwicklung neuer Analysemethoden gearbeitet, um Lebensmittelverfälschungen sicher nachweisen zu können. Und als erster Handelskonzern geht die Aldi-Süd-Tochter Hofer in Österreich voran und will künftig die eindeutige Herkunft von Obst und Gemüse mithilfe der Isotopen-Analyse sicherstellen.
Doch was kommt künftig auf die Lebensmittelunternehmen zu? Was bedeutet es, Verantwortung für die gesamte Lieferkette zu übernehmen? Wie weit reichen die Möglichkeiten, um Lebensmittelbetrug verlässlich auszuschließen? Müssen Handelskonzerne und Hersteller gerade bei Eigenmarken noch enger zusammen arbeiten?
Mit zunehmend globalen Warenströmen und steigender Transparenzforderung müssen sich Unternehmen fragen, wie viel Rückverfolgbarkeit sie überhaupt gewährleisten können? Und wann liegen analytische Verfahren für die Überprüfung der Echtheit vor, die belastbare Ergebnisse liefern und gleichzeitig wirtschaftlich sinnvoll sind? Wie können bestehende Eigenkontrollsysteme über die Lieferkette hinweg im Sinne einer lückenlosen Betrugsprävention aufeinander angestimmt werden?
Erste wichtige Schritte in diese Richtung wurden durch anerkannte Branchenstandards wie IFS und BRC für die Lebensmittelsicherheit bereits gegangen. In Zukunft sollten Handel und Hersteller gemeinsam verlässliche Verfahren zur Vermeidung von Lebensmittelbetrug entwickeln und diese verbindlich in ihre Qualitätssicherungssysteme aufnehmen.
Bis dahin sind die Unternehmen selbst in der Pflicht, geeignete Präventions- und Kontrollmaßnahmen jeweils in ihrem eigenen Unternehmen zu entwickeln wie Lieferantenbewertung, Risikofrühwarnsystem und Authentizitätsprüfungen. Sonst werden sie unter Umständen mangels Kontrollen vom Opfer zum Mittäter.
In: Lebensmittel Praxis, Ausgabe 14/2016 vom 02.09.2016, S. 69