Mit dem Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt 2027 steht eine deutliche Erhöhung der Alkoholsteuer auf Teile des Getränkesektors im Raum. Ob die derzeit vorgesehenen Änderungen tatsächlich beschlossen werden, wird sich voraussichtlich im Herbst zeigen. Für Unternehmen der Getränke- und Lebensmittelwirtschaft lohnt es sich dennoch, die weitere Entwicklung aufmerksam zu verfolgen.
Im Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt 2027 ist eine Erhöhung der Alkoholsteuer vorgesehen. Konkret sollen die Steuersätze auf Spirituosen, Alkopops sowie auf Sekt, Champagner und Likörweine zum 1. Januar 2027 um jeweils 20 Prozent steigen, während Bier und Wein ausgenommen bleiben. Erwartet werden Mehreinnahmen von rund 455 Millionen Euro jährlich. Die Steuererhöhung bei Spirituosen zählt zudem zu den Empfehlungen einer vom Gesundheitsministerium eingesetzten Kommission zur finanziellen Stabilisierung der gesetzlichen Krankenkassen.
Mit der Steueranhebung sollen neben den zusätzlichen Einnahmen auch der Alkoholkonsum sowie die damit verbundenen gesundheitlichen und gesellschaftlichen Folgekosten sinken. Suchtforscher begrüßen die aus ihrer Sicht „längst überfällige Neuauflage der Steuer“ grundsätzlich, fordern jedoch eine Ausweitung auf alle alkoholischen Getränke. Insbesondere bei Bier und Wein bestehe aufgrund der geringen beziehungsweise fehlenden Besteuerung erhebliches Potenzial für zusätzliche Steuereinnahmen.
Verbände der Spirituosenwirtschaft halten insbesondere die prognostizierten Mehreinnahmen für unrealistisch. Diese setzten voraus, dass Absatz- und Umsatzeffekte weitgehend ausblieben. Zudem müssten die Auswirkungen auf mittelständische Unternehmen, Beschäftigung und regionale Wertschöpfung berücksichtigt werden. Die Branche sei bereits seit Jahren von rückläufigen Absätzen betroffen. Um das derzeitige Preisniveau zu halten, sähen sich viele Unternehmen gezwungen, einen Teil der höheren Steuer selbst zu tragen, anstatt sie vollständig an die Kundschaft weiterzugeben.
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