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04.04.2025

Issue der Woche: Mehr Schein als Schwein…?!

Die Einführung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes (TierHaltKennzG) soll mehr Transparenz und Klarheit schaffen. Doch wie so oft zeigt sich: Zwischen Theorie und Praxis gibt es deutliche Unterschiede. Unternehmen und Landwirte sehen sich mit bürokratischen Hürden konfrontiert, während in der Politik über Fristen und Machbarkeit diskutiert wird.

Die Agrarministerkonferenz (AMK) hat in der vergangenen Woche gefordert, die Frist für die Einführung des TierHaltKennzG vom 1. August 2025 auf den 1. Januar 2026 zu verschieben. Das Gesetz zur Tierhaltungskennzeichnung sieht vor, dass Fleischprodukte im Handel mit einem Logo gekennzeichnet werden, welches über die Haltungsform der Tiere informiert und gilt zunächst für frisches Schweinefleisch, welches von Mastschweinen stammt, die in Deutschland gehalten, geschlachtet und verarbeitet wurden. Doch die praktische Umsetzung bereitet Probleme: Nur knapp die Hälfte der Schweinemäster hat bisher die notwendige Kenn-Nummer für ihre Haltungsform beantragt.

Kritiker bezeichnen das Gesetz als "Bürokratiemonster", das mehr Verzweiflung als Nutzen stifte. Die Wirtschaft betont zudem, dass das Umsetzungschaos nicht von ihr verursacht worden sei, sondern auf mangelnde Abstimmung zwischen Bund und Ländern zurückzuführen wäre. Das Gesetz müsse grundlegend überarbeitet werden, bevor es praxistauglich werde, und eine Einführung im August sei realitätsfern. Immer neue Herausforderungen für die Schweinehaltung spiegeln sich auch in einem kontinuierlichen Rückgang der Betriebszahlen wider.

Verbände und Teile der Politik kritisieren die Verzögerung. Verbraucher müssten länger auf Transparenz und Wahlfreiheit beim Fleischkauf warten, während Landwirte, die sich auf den ursprünglichen Zeitplan verlassen haben, erneut mit Unsicherheit konfrontiert seien. Statt einer Verschiebung sollte die Weiterentwicklung der fünfstufigen Haltungskennzeichnung auf die Agenda genommen werden.

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Ansprechpartnerin
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Geschäftsführerin
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