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04.07.2025

Issue der Woche: Mehr Lohn, mehr Sorgen…?!

Die Entscheidung der Mindestlohnkommission zur stufenweisen Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns bis 2027 stellt Unternehmen der Ernährungsbranche erneut vor Herausforderungen. Gerade in Zeiten von Arbeitskräftemangel, Inflation und steigendem Kostendruck sollten Betriebe sorgfältig prüfen, welche Folgen diese Erhöhung für ihre Resilienz und ihre Wettbewerbsfähigkeit am Markt haben wird.

Nach dem jüngsten Beschluss der Mindestlohnkommission soll der gesetzliche Mindestlohn bis 2027 in zwei Stufen auf 14,60 Euro pro Stunde steigen. Es handelt sich dabei um die größte sozialpartnerschaftlich beschlossene Lohnerhöhung seit Einführung des Mindestlohns. Die vom Deutschen Bauernverband geforderte Ausnahme für Saisonkräfte lehnt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales mit Verweis auf Gleichbehandlung ab. Eine solche Ausnahmeregelung sei zudem im Koalitionsvertrag nicht vorgesehen. Bundesagrarminister Alois Rainer hatte sich zuvor offen für die Forderung des Deutschen Bauernverbandes gezeigt.

Sozialverbände und Wirtschaftsforscher fordern unterdessen eine Anhebung auf das von der neuen Bundesregierung angestrebte Niveau von 15 Euro. Ein höherer Mindestlohn könne die Produktivität steigern und helfen, dem Arbeitskräftemangel entgegenzuwirken. Gewerkschaften begrüßen die beschlossene Erhöhung und sprechen von einer „erheblichen finanziellen Verbesserung“ für Beschäftigte im Niedriglohnsektor.

Die Erhöhung des Mindestlohns werde jedoch auch bei den Verbraucherpreisen spürbar sein. Logistik und Handel befürchten steigenden Lohndruck und den Abbau von Arbeitsplätzen. In der Agrarbranche werde die Erhöhung besonders in arbeitsintensiven Sonderkulturen wie Obst, Gemüse oder Wein  weitere Betriebsaufgaben und Produktionsverlagerungen ins Ausland zur Folge haben.  Alois Rainer kündigte an, prüfen zu lassen, ob rechtssichere Möglichkeiten für Ausnahmen vom Mindestlohn für Saisonkräfte bestehen.

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