Mit der geplanten Änderung des Düngegesetzes soll das Verursacherprinzip gestärkt und durch ein bundesweites Wirkungsmonitoring systematisch nachvollziehbar gemacht werden. Auch wenn politische Zielsetzungen auf Bürokratieabbau und Praxistauglichkeit ausgerichtet sind, zeigt die Diskussion um verbleibende Regelungsspielräume und Kritik an der Gesamtsystematik, dass die konkrete Ausgestaltung und Umsetzung weiterhin Unsicherheiten birgt.
Das Bundeskabinett hat am 29. April 2026 einer Änderung des Düngegesetzes zugestimmt, um das Verursacherprinzip zu stärken und das dafür notwendige Wirkungsmonitoring einzuführen. Das vorgesehene bundesweite Monitoring soll aufzeigen, wie sich Düngungsmaßnahmen auf die Gewässerbelastung auswirken und ob die Regelungen der Düngeverordnung ihren Zweck erreichen. Damit erfüllt Deutschland zugleich eine Zusage gegenüber der EU-Kommission, die darauf abzielt, ein weiteres Vertragsverletzungsverfahren zu verhindern.
Aus Sicht der Politik soll das neue Düngerecht bürokratieärmer, praxistauglicher und verursachergerechter sein. Betriebe, die besonders wasserschonend und „sauber“ arbeiten, würden von unnötiger Bürokratie entlastet, während Verursacher von Grundwasserbelastungen stärker in die Pflicht genommen werden.
Demgegenüber bemängeln Branchenverbände, dass die angestrebte Vereinfachung nicht weit genug gehe, weil zwar die Pflicht zur Stoffstrombilanz entfalle, die Ermächtigung zur Regelung des Umgangs mit Nährstoffen im Betrieb aber bestehen bleibe. Umwelt- und Naturschutzorganisationen kritisieren hingegen das fehlen eines „schlüssigen Gesamtkonzepts“ und sehen in der Abschaffung der Stoffstrombilanz den Wegfall eines zentralen Instruments für eine verursachergerechte Steuerung. Im weiteren parlamentarischen Verfahren in Bundesrat und Bundestag würden daher Nachbesserungen gefordert.
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