Mit dem ersten bestätigten Fall von Afrikanischer Schweinepest (ASP) im Kreis Olpe erreicht die Tierseuche nun auch Nordrhein-Westfalen. Der Ausbruch unterstreicht die Bedeutung robuster Biosicherheitsmaßnahmen und eines funktionierenden Krisenmanagements, insbesondere für Unternehmen der Lebensmittelwirtschaft. Diese sind daher gut beraten, bestehende Vorsorgestrukturen regelmäßig zu prüfen und Präventivmaßnahmen gezielt weiterzuentwickeln, um die betriebliche Kontinuität im Ernstfall sichern.
Kürzlich wurde im nordrhein-westfälischen Kreis Olpe eine ASP-Infektion bei einem tot aufgefundenen Wildschwein bestätigt. Damit ist die ASP nun bei Wildschweinen in sieben Bundesländern nachgewiesen worden. Die ASP ist eine hochansteckende Virusinfektion, die bei Haus- und Wildschweinen zu hoher Sterblichkeit führt. Die Übertragung erfolgt durch direkten Kontakt zwischen infizierten und nicht infizierten Tieren, kann aber auch indirekt über verunreinigte Gegenstände, Lebensmittel oder über kontaminiertes Futter stattfinden. Auf Menschen ist das ASP-Virus nicht übertragbar. Dennoch spielt der Mensch durch sein Verhalten eine zentrale Rolle bei der Verbreitung.

Nun sei es entscheidend, die notwendigen Maßnahmen zur Eindämmung des lokalen Ausbruchs umzusetzen – dazu gehören unter anderem Jagdverbote sowie Transportverbote für Schweine und Schweineprodukte aus der „infizierten Zone“, so das Landwirtschaftsministerium NRW. Ein Eintrag des Virus in einen Hausschweinebestand hätte erhebliche wirtschaftliche Folgen für die Tierhalter. Inzwischen wurden in NRW insgesamt fünf ASP-Fälle bestätigt.
Branchenvertreter zeigen sich dennoch zuversichtlich, dass das Seuchengeschehen regional begrenzt bleibe. Die Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest betreffe jedoch alle. Auch in anderen Bundesländern bereitet man sich bereits auf mögliche Ausbruchsgeschehen vor – etwa durch Krisenpläne und regelmäßigen Tierseuchenübungen.
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