Die EU-Agrarminister haben sich auf eine partielle Verhandlungsposition für die Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) ab 2028 verständigt. Vorgesehen sind mehr Spielräume auf nationaler Ebene, eine stärkere Unterstützung von Junglandwirten sowie eine verpflichtende Definition des „aktiven Landwirts“. Offen bleiben die Höhe der künftigen Einkommensstützung, die Regeln für Degression und Kappung sowie die Finanzierung im Mehrjährigen Finanzrahmen 2028 bis 2034. Die Reform ist damit noch nicht endgültig beschlossen.
Nach der Einigung der EU-Agrarminister am 26. Oktober 2026 nimmt die Reform der GAP ab 2028 Gestalt an, doch zentrale Fragen zu Finanzierung, Direktzahlungen und nationaler Ausgestaltung bleiben offen. Während die EU-Agrarminister mehr Spielraum für die Mitgliedstaaten und Vereinfachungen bei der Umsetzung anstreben, wird zugleich über die künftige Rolle von Subventionen, Bürokratie und unternehmerischer Freiheit diskutiert. Vorgesehen sind dabei mehr freiwillige Maßnahmen, eine ausgeweitete Unterstützung von Junglandwirten sowie eine gezielte Förderung der ersten Hektare.
Branchenvertreter hätten in einer stärkeren regionalen Ausrichtung der Fördermaßnahmen eine Möglichkeit gesehen, Produktionsbedingungen und Betriebsstrukturen besser zu berücksichtigen. Befürworter sähen zudem Vorteile in der stärkeren Unterstützung von Junglandwirten und der Förderung kleinerer Betriebe. Landwirtschaftliche Verbände hätten europaweit einheitliche, praxistaugliche Regelungen und vereinfachte Umweltauflagen gefordert. Die Umsetzung solle flexibler erfolgen, ohne gemeinsamen Umweltziele aufzugeben.
Kritiker hätten darauf hingewiesen, dass nationale Gestaltungsspielräume verbindliche europäische Vorgaben abschwächen könnten. Die GAP dürfe deshalb insbesondere bei Umwelt- und Klimazielen nicht zu einem Flickenteppich optionaler Einzelentscheidungen werden. Auch der mögliche Wegfall der sozialen Konditionalität und offene Finanzfragen erschwerten eine verlässliche Planung.
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