Die Tätigkeit der Tierarzneimittel-Regionalstelle bei der AFC Public Services GmbH endet zum 30.06.2023
Hinweise und Informationsquellen werden Ihnen auf der Homepage des LANUV zur Verfügung gestellt und fortlaufend aktualisiert.
Wenden Sie sich bei fachlichen Fragen bitte an die für Sie zuständige Kreisordnungsbehörde (Veterinäramt).
MÖGLICHKEITEN ZUR MITTEILUNG
Zum 01.01.2023 ist das neue Tierarzneimittelgesetz in Kraft getreten. Dies hat auch Auswirkungen auf die Tierarzneimittel-Regionalstelle in Nordrhein-Westfalen.
Die Abgabe von schriftlichen Tierhaltermitteilungen an die Tierarzneimittel-Regionalstelle ist ab dem Meldehalbjahr I / 2023 nicht mehr möglich!
Mitteilungen ab dem 01.01.2023 können nur noch elektronisch in die HI-Tier-Datenbank vorgenommen werden.
Hierfür können in der Tierarzneimittel-Datenbank auch Dritte benannt werden:
1. Direkte Eintragung des benannten Dritten in HI-Tier-TAM Datenbank unter dem Menüpunkt „Eingabe Tierhalter/Tierarzt-Erklärung“
2. Anzeige der Beauftragung eines Dritten über das u. g. Formular und Übermittlung (Post oder E-Mail) an
Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW
40208 Düsseldorf
E-Mail: fachbereich87(at)lanuv.nrw.de