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Regionalstelle TAMG NRW

Mitteilungen gemäß Tierarzneimittelgesetz

Tierhaltungen und seit dem 01.01.2023 auch die Tierärzteschaft sind gesetzlich verpflichtet, Daten zur Tierhaltung und dem Antibiotikaeinsatz halbjährlich an die zuständige Behörde zu übermitteln. Hierzu ist eine gemeinsame Datenbank, die HI-Tier-TAM Datenbank eingerichtet.

HI-Tier-TAM Datenbank (www.hi-tier.de)

In der HI-Tier-TAM Datenbank (TAM = Tierarzneimittel) fließen die mitgeteilten Daten über den Einsatz von Antibiotika zusammen und können für die Berechnung der Therapiehäufigkeiten und Kennzahlen herangezogen werden.

Die HI-Tier-TAM Datenbank ist Teil der HI-Tierdatenbank. Daten aus den anderen HI-Tier-Datenbanken werden zum Teil automatisch in die HI-Tier-TAM Datenbank übernommen.

Zur Nutzung der Datenbank ist die Anmeldung mit der Registriernummer für den Betrieb nach Viehverkehrsverordnung (VVVO) und PIN erforderlich. Neue Betriebe müssen sich zunächst bei der Tierseuchenkasse NRW registrieren lassen.

Möglichkeiten zur Mitteilung

Zum 01.01.2023 ist das neue Tierarzneimittelgesetz in Kraft getreten.

Dies hat auch Auswirkungen auf die Tierarzneimittel-Regionalstelle in Nordrhein-Westfalen.

Die Abgabe von schriftlichen Tierhaltermitteilungen an die Tierarzneimittel-Regionalstelle ist ab dem Meldehalbjahr I / 2023 nicht mehr möglich!

Mitteilungen ab dem 01.01.2023 können nur noch elektronisch in die HI-Tier-Datenbank vorgenommen werden. Hierfür können in der Tierarzneimittel-Datenbank auch Dritte benannt werden.

Sofern Sie eine nachträgliche schriftliche Mitteilung für vergangene Meldehalbjahre abgeben möchten, werden Ihnen die Formulare nur noch auf Anfrage zur Verfügung gestellt.

Vorgehen bei der schriftlichen Mitteilung

Füllen Sie die benötigten Formulare online aus, drucken und unterschreiben Sie sie.

Alternativ drucken Sie leere Formulare in der von Ihnen benötigten Art und Menge zum Ausfüllen aus. Leere Formulare können auch bei u.g. Adresse angefordert werden.

Nummerieren Sie Formulare der gleichen Art fortlaufend.

Tragen Sie Ihre Daten vollständig und leserlich ein.

Die ausgefüllten Formulare senden Sie bitte jeweils spätestens nach Ende des Halbjahres bis zum 14. Januar bzw. bis zum 14. Juli an folgende Adresse:

AFC Public Services GmbH

E-Mail: regionalstelle(at)afc.net

Fax: 0228 / 97275-100, -101, -102, -103, -104 oder 0228 / 98579-79

Postadresse: Dottendorfer Str. 82, 53129 Bonn

Telefon-Hotline: 0228 / 98579-85 von Mo-Fr. 8-12 Uhr, Dez-Feb + Juni-Aug auch 12-18 Uhr