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02.02.2018

Lebensmittel Zeitung: Regeln beugen Übergriffen vor

Arbeitgeber müssen vorsorglich handeln – Zeichen setzen im Belästigungsfall – Unternehmenskultur und Gleichberechtigung zählen

Frankfurt. Die aktuelle #MeToo-Debatte um sexuelle Belästigung in der Filmbranche schlägt hohe Wellen. Auch in anderen Bereichen sind Arbeitgeber verpflichtet, ihre Beschäftigten vor Übergriffen am Arbeitsplatz zu schützen. 
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Das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz verbietet jede Form sexueller Belästigung und verpflichtet den Arbeitgeber nicht nur einzugreifen, wenn sich jemand beschwert, sondern auch vorzubeugen. Die Frage, wie mit dem Thema umgegangen wird, sollte gezielt gesteuert und kommuniziert werden, findet der Compliance-Experte Otto Strecker von der auf die Nahrungsmittelbranche fokussierten Unternehmensberatung AFC. Notwendig sei dafür eine intensive Auseinandersetzung mit dem Thema. Hilfreich bei der Formulierung einer eigenen „Policy“ sei etwa die Vorlage der International Labour Organisation (ILO). Seines Wissens werde dies in hiesigen Unternehmen bisher nicht umgesetzt oder die Ergebnisse werden nicht aktiv in die Belegschaft getragen. 

In: Lebensmittel Zeitung, Silke Biester/lz 05-18 vom 02. Februar 2018