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23.01.2012

AFC erhält Marktfoschungsauftrag der FNR zu nachwachsenden Rohstoffen

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Dienstleistungen 
Richtlinie 2004/18/EG 

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber 

I.1) Name, Adressen und Kontaktstelle(n) 

Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e.V. 

OT Gülzow, Hofplatz 1 

18276 Gülzow-Prüzen 

DEUTSCHLAND 

Internet-Adresse(n): 

Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers: www.fnr.de 

I.2) Art des öffentlichen Auftraggebers 

Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde 

einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen 

I.3) Haupttätigkeit(en) 

Allgemeine öffentliche Verwaltung 

I.4) Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber 

Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher 

Auftraggeber: nein 

Abschnitt II: Auftragsgegenstand 

II.1) Beschreibung 

II.1.1) Bezeichnung des Auftrags 

Erhebung statistischer Daten zu Preisen, Anbau und Verarbeitung 

nachwachsender Rohstoffe. 

II.1.2) Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw. 

Dienstleistung 

Dienstleistungen 

Dienstleistungskategorie Nr 10: Markt- und Meinungsforschung 

Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Bonn. 

NUTS-Code DEA22 

II.1.4) Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens 

Kontinuierliche, jährliche bzw. einmalige Erhebung und Aufbereitung 

statistischer Daten zu Preisen, Anbau und Verarbeitung nachwachsender 

Rohstoffe für die energetische und stoffliche Nutzung sowie von Marktdaten 

für das Bauen mit nachwachsenden Rostroffen für einen Zeitraum von 3 

Jahren. 

II.1.5) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV) 

79330000 

II.1.6) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) 

Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): ja 

II.2) Endgültiger Gesamtauftragswert 

II.2.1) Endgültiger Gesamtauftragswert 

Wert: 356 643,00 EUR 

mit MwSt. MwSt.-Satz (%) 19,00 

Abschnitt IV: Verfahren 

IV.1) Verfahrensart 

IV.1.1) Verfahrensart 

Offen 

IV.2) Zuschlagskriterien 

IV.2.1) Zuschlagskriterien 

Niedrigster Preis 

IV.2.2) Angaben zur elektronischen Auktion 

Eine elektronische Auktion wurde durchgeführt: nein 

IV.3) Verwaltungsangaben 

IV.3.1) Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber 

123-02.05-20.0358/11-II-C 

IV.3.2) Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags 

Bekanntmachung eines Beschafferprofils 

Bekanntmachungsnummer im ABl: 2011/S 118-195076 vom 22.6.2011 

Abschnitt V: Auftragsvergabe 

V.1) Tag der Zuschlagsentscheidung: 

23.1.2012 

V.2) Angaben zu den Angeboten 

Anzahl der eingegangenen Angebote: 6 

V.3) Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der 

Zuschlag erteilt wurde 

AFC Management Consulting AG 

Dottendorfer Str. 82 

53129 Bonn 

DEUTSCHLAND 

V.5) Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen 

Es können Unteraufträge vergeben werden: nein 

Abschnitt VI: Weitere Angaben 

VI.1) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union 

Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus 

Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein 

VI.2) Zusätzliche Angaben: 

Der Auftrag wurde an eine Bietergemeinschaft vergeben. 

Weiteres Mitglied der Bietergemeinschaft ist die Agrarmarkt 

Informations-Gesellschaft mbH, Dreizehnmorgenweg 10, 53175 Bonn. 

VI.3) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren 

VI.3.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren 

Vergabekammer des Bundes (Bundeskartellamt) 

Villemombler Str. 76 

53123 Bonn 

DEUTSCHLAND 

Telefon: +49 2289499-0 

Fax: +49 2289499-163 

VI.3.2) Einlegung von Rechtsbehelfen 

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Es 

gelten die Bestimmungen aus § 101b und § 107 GWB. Die Unwirksamkeit des 

Vertrages nach § 101b Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie - 

nach erfolgter Rüge gegenüber dem Auftraggeber - im Nachprüfungsverfahren 

geltend gemacht wird. Die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit endet 

30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der 

Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. 

Ein Nachprüfungsantrag ist gem. § 107 Abs. 3 Ziffer 4 GWB innerhalb von 15 

Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, dass diese 

der Rüge nicht abhelfen wird, bei der Vergabekammer des Bundes im 

Bundeskartellamt zu stellen. 

VI.4) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung: 

23.1.2012